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Kapitalertragsteuer Rechner 2026

Kapitalertragsteuer 2026: Abgeltungsteuer 25% + Soli 5,5% = 26,375% auf Aktiengewinne, Zinsen & Dividenden. Sparerpauschbetrag 1.000 €. Mit Kirchensteuer-Option. Kostenloser Rechner.

By Team GlobalCalqulate · About our editorial standards

Help & FAQs

Frequently Asked Questions

Clear answers to common questions to help you use this calculator confidently.

Warum werden pauschal 25% plus Soli berechnet und nicht mein persönlicher Steuersatz?

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Kapitalerträge unterliegen seit 2009 der Abgeltungsteuer: einem einheitlichen Satz von 25% plus 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Steuer, unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz. Liegt Ihr persönlicher Steuersatz niedriger, können Sie über die Günstigerprüfung in der Steuererklärung den niedrigeren Satz beantragen — das bildet dieser Rechner nicht ab, da er die pauschale Abgeltungsteuer zeigt.

Wie wirkt sich der Sparerpauschbetrag auf mein Ergebnis aus?

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Der Sparerpauschbetrag zieht die ersten 1.000 € (bei Einzelveranlagung) bzw. 2.000 € (bei Verheirateten mit gemeinsamem Freistellungsauftrag) Ihrer Kapitalerträge steuerfrei ab, bevor die Abgeltungsteuer berechnet wird. Er wird nur wirksam, wenn Sie bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag eingerichtet haben oder ihn in der Steuererklärung geltend machen.

Muss ich Kapitalerträge trotzdem in der Steuererklärung angeben?

Tap to view the answer

Wenn Ihre Bank die Abgeltungsteuer bereits einbehalten und abgeführt hat, sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, die Erträge separat anzugeben. Eine Angabe lohnt sich aber, wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25% liegt (Günstigerprüfung), Sie Verluste verrechnen möchten oder Erträge aus dem Ausland ohne Steuerabzug stammen.

Warum unterscheidet der Rechner zwischen kurzfristiger und langfristiger Haltedauer?

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Seit Abschaffung der Spekulationsfrist für Wertpapiere 2009 wird bei Aktien, ETFs und Fonds unabhängig von der Haltedauer einheitlich die Abgeltungsteuer erhoben — die Auswahl dient hier nur der Übersicht. Eine Ausnahme bilden Immobilien: Dort gilt weiterhin eine zehnjährige Spekulationsfrist, die dieser Rechner nicht abbildet.

Berücksichtigt der Rechner die Teilfreistellung bei ETFs?

Tap to view the answer

Nein. Bei thesaurierenden und ausschüttenden Fonds mit Aktienanteil gilt eine Teilfreistellung (z. B. 30% bei Aktienfonds), sodass nur ein Teil des Ertrags der Abgeltungsteuer unterliegt. Dieser Rechner besteuert den eingegebenen Kapitalertrag vollständig abzüglich Sparerpauschbetrag — für ETF-Erträge mit Teilfreistellung tragen Sie daher am besten bereits den freigestellten Nettobetrag ein.

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